Um die typischen Eigenschaften bestimmter Lebensmittelprodukte zu schützen, hat die Europäische Union eine präzise Gesetzvorschrift erlassen und somit zwei verschiedene Anerkennungsniveaus festgesetzt (D.O.P.und I.G.P), mit der Beabsichtigung die Produkt-Bezeichnungen und Echtheit vor Imitationen und Missbrauch zu schützen, die diversen Produktionen zu fördern und dem Verbraucher bei der Wahl des Lebensmittelprodukts behilflich zu sein, indem ihm Informationen und Garantien bezüglich der Produkteigenschaften gegeben werden.

Eine Garantie für den Verbraucher

Diese beiden gemeinschaftlichen Gütesiegel stellen eine Garantie für den Verbraucher dar, der somit sicher ist, hochwertige Produkte zu kaufen, die bestimmten Voraussetzungen entsprechen und unter Berücksichtigung präziser Produktionsdisziplinen hergestellt sind.

 

Das Gütezeichen ”Denominazione di Origine Protetta (D.O.P.)” ist eine europäische, geschützte Ursprungsbezeichnung für Lebensmittel, deren spezifische Qualitätseigenschaften hauptsächlich von der Herkunftszone abhängen. Der geographische Lebensraum umfasst sowohl natürliche Umstände (Klima, Umweltbedingungen), als auch menschliche Faktoren (über Generationen hinweg überlieferte Herstellungsverfahren, Produktionsfähigkeit, Geschicklichkeit), die miteinander kombiniert den Erhalt eines außerhalb der spezifischen Herstellungszone unimitierbaren Produktes ermöglichen. Die Verleihung des D.O.P-Gütesiegels setzt voraus, dass die Produktions- Umwandlungs- und Verarbeitungs-Phasen des Produkts in einem geographisch begrenztem Bereich erfolgen.
 
Die Hersteller von D.O.P.-Produkten müssen sich an strenge Produktionsregeln halten. Die Beachtung der vorgeschriebenen Kriterien wird von einer speziellen, unabhängigen Kontrollkommission garantiert.

 

Das Gütesiegel Indicazione Geografica Protetta (I.G.P.) bezeichnet den geschützten geographischen Anbau und gilt für Lebensmittel, deren spezielle Eigenschaften, Ruf oder weitere Charakteristiken eng verbunden sind mit den Produktions-, Umwandlungs- und/oder Verarbeitungs-Fähigkeiten, die sich in einer bestimmten geographischen Gegend entwickelt haben. Voraussetzung für das I.G.P.-Gütesiegel ist, dass mindestens eine Phase des Produktionsprozesses in einer spezifischen Zone erfolgt . Die Hersteller der I.G.P.-Produkte müssen sich an strenge Herstellungsregeln halten. Die Beachtung der vorgeschriebenen Kriterien wird von einer speziellen, unabhängigen Kontrollkommission garantiert.